Urheberrechte
Urheberrechte
Hi.
Angenommen, jemand möchte auf seiner Homepage seine im Semester angefertigten Arbeiten zeigen, sozusagen als Dokumentation des Studiums.
Wenn er urheberrechtlich geschützte Schriften verwendet hat, dann ist das ja nicht ganz ungefährlich.
Wenn er jetzt aber die Arbeit ausdruckt, einscannt und vektorisiert, oder ausdruckt und abfotografiert, ist dann das Urheberrecht umgangen?
Oder ist der ganze Aufwand überflüssig, da es ja nicht um einen kommerziellen Einsatz geht.
[quote="Gerrit van Aaken in der c't 22/06"]Gemäß Urheberrecht lässt sich nur das Design außergewöhnlicher Schriften vor Nachahmung bewahren[/quote]
[quote="Gerrit van Aaken in der c't 22/06"]Doch vielen Schriften wird der Status der Einzigartigkeit nicht zugesprochen, insbesondere den eher zweckmäßigen für den Mengensatz, die sich naturgemäß nur in Details von anderen ihrer Art unterscheiden. Diese genießen nach dem Geschmacksmustergesetz eine Schonzeit von lediglich 25 Jahren.[/quote]
und
[quote="Gerrit van Aaken in der c't 22/06"]Viele der höherwertigen Schriften stehen unter speziellen Lizenzen, die die Nutzung einschränken: Häufig verbieten sie den kommerziellen Einsatz.
[/quote]
danke schonmal.
Angenommen, jemand möchte auf seiner Homepage seine im Semester angefertigten Arbeiten zeigen, sozusagen als Dokumentation des Studiums.
Wenn er urheberrechtlich geschützte Schriften verwendet hat, dann ist das ja nicht ganz ungefährlich.
Wenn er jetzt aber die Arbeit ausdruckt, einscannt und vektorisiert, oder ausdruckt und abfotografiert, ist dann das Urheberrecht umgangen?
Oder ist der ganze Aufwand überflüssig, da es ja nicht um einen kommerziellen Einsatz geht.
[quote="Gerrit van Aaken in der c't 22/06"]Gemäß Urheberrecht lässt sich nur das Design außergewöhnlicher Schriften vor Nachahmung bewahren[/quote]
[quote="Gerrit van Aaken in der c't 22/06"]Doch vielen Schriften wird der Status der Einzigartigkeit nicht zugesprochen, insbesondere den eher zweckmäßigen für den Mengensatz, die sich naturgemäß nur in Details von anderen ihrer Art unterscheiden. Diese genießen nach dem Geschmacksmustergesetz eine Schonzeit von lediglich 25 Jahren.[/quote]
und
[quote="Gerrit van Aaken in der c't 22/06"]Viele der höherwertigen Schriften stehen unter speziellen Lizenzen, die die Nutzung einschränken: Häufig verbieten sie den kommerziellen Einsatz.
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danke schonmal.
Ach ja und durch abfotografieren kann man kein Urheberrecht "umgehen" :wink:
sonst könnte ja jeder ein Foto vom Foto machen ...
solange du nicht kommerziell und (ruf)schädigend handelst.
Einen Haken gibts aber. Wenn man sich einen Kartenausschnitt besorgt um zu zeigen wo man wohnt und wie man zu erreichen ist, kann das böse auf die Finger geben. Denn dies ist schädigend dem Kartenherausgeber gegenüber da er den Ausschnitt nicht mehr verkaufen kann.
Deswegen reagieren viele Firmen auch sehr empfindlich wenn ein Praktikant Arbeitsproben/Zeichnungen/... für seine Praktikumsmappe haben will.
Aber mit den gezeigten Schriften kann man ja nix machen...
Erste Schritte - hiermit fängt alles an.
Für das Problem mit den Karten gibts ja jetzt google maps. :D